HR-Glossar

Nebenjob neben Vollzeit und was erlaubt ist

Frau mit Kopfhörer arbeitet am Laptop, daneben liegt ein Smartphone auf dem Tisch

Nebenjob neben dem Hauptberuf

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und des wachsenden Wunsches nach Selbstverwirklichung ist eine Nebenbeschäftigung für viele Menschen normal geworden. Ob Minijob, freiberufliche Tätigkeit, Ehrenamt oder ein eigenes kleines Gewerbe: Die Gründe für eine zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptjob sind vielfältig.

Wer einer Nebenbeschäftigung nachgeht, muss sich an klare Regeln halten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben, wie viele Stunden neben einem Vollzeitjob erlaubt sind und welche Grenzen für Minijobs gelten.

Stand: Oktober 2026. Alle Beträge gelten für 2026, Änderungen zum 1. Januar 2027 sind jeweils genannt.

Was ist eine Nebenbeschäftigung?

Eine Nebenbeschäftigung ist jede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob sie bezahlt wird oder nicht. Dazu gehören:

  • Minijobs (2026 bis 603 € im Monat, ab 1. Januar 2027 bis 633 €)
  • freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Nachhilfe, Grafikdesign)
  • gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Onlineshop, E-Commerce)
  • ehrenamtliches Engagement (z. B. im Verein oder als Trainer)

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Muss ich einen Nebenjob beim Arbeitgeber anmelden?

Wann und wie Sie den Arbeitgeber informieren

Ein generelles Verbot von Nebenjobs ist unwirksam, denn die Berufsfreiheit schützt auch eine zweite Tätigkeit. Viele Arbeitsverträge verlangen aber, dass Sie einen Nebenjob vorher anzeigen oder genehmigen lassen. Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn keine berechtigten betrieblichen Interessen entgegenstehen. Solche Interessen sind etwa Konkurrenz zum eigenen Unternehmen, eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder eine spürbar schlechtere Arbeitsleistung. Auch ohne Klausel im Vertrag ist eine Anzeige sinnvoll, sobald der Nebenjob den Hauptjob berühren kann.

Ein Mustertext zur Anzeige einer Nebenbeschäftigung:

Sehr geehrte/r [Name Arbeitgeber],

hiermit zeige ich an, dass ich ab dem [Datum] eine Nebenbeschäftigung als [Tätigkeit] bei [Firma / freiberuflich] ausübe. Diese Tätigkeit erfolgt außerhalb meiner Arbeitszeit und beeinflusst meine Haupttätigkeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Was HR bei einem Nebenjob prüft

Für Arbeitgeber zählt, dass Anzeige und Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert sind: Art und Umfang des Nebenjobs, die zusätzlichen Arbeitszeiten und ob eine Genehmigung erteilt wurde. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet, deshalb gehört der Nebenjob auch in die Planung der Arbeitszeit. Wer selbst Minijobber beschäftigt, sollte nach weiteren Beschäftigungen fragen, weil ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig wird. Am einfachsten liegen Anzeige, Genehmigung und Nachweise zusammen in der digitalen Personalakte.

Wie viele Stunden ein Nebenjob neben Vollzeit haben darf

Das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) erlaubt acht Stunden pro Werktag. Da auch der Samstag ein Werktag ist, ergibt das höchstens 48 Stunden pro Woche. Vorübergehend sind bis zu zehn Stunden am Tag möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 ArbZG). Auch die Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen gilt für Haupt- und Nebenjob zusammen.

Beispiel:

Wer an fünf Tagen 40 Stunden im Hauptjob arbeitet, kann im Durchschnitt höchstens 8 weitere Stunden pro Woche als Arbeitnehmer in einem Nebenjob leisten, zum Beispiel am Samstag. Kurzfristig ist mehr möglich, wenn die Mehrarbeit innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen wird. Eine selbstständige Nebentätigkeit zählt nicht zur Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, darf den Hauptjob aber ebenfalls nicht beeinträchtigen.

Konkurrenzverbot und Loyalitätspflicht

Nebenjobs, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das gilt besonders für Tätigkeiten:

  • bei direkten Mitbewerbern
  • im gleichen Marktsegment
  • bei Nutzung von Know-how aus dem Hauptjob

Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen.

Krankheit und Urlaub

Nebenbeschäftigung während Krankschreibung

Während einer Krankschreibung ist jede Nebentätigkeit höchst kritisch zu betrachten. Wer trotz Krankmeldung arbeitet, riskiert:

  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
  • Lohnfortzahlungsentzug
  • ggf. Abmahnung oder Kündigung

Arbeiten im Urlaub

Im Urlaub dürfen Sie arbeiten, solange der Erholungszweck nicht leidet. Eine Erwerbstätigkeit, die dem Urlaubszweck widerspricht, ist nach § 8 Bundesurlaubsgesetz nicht erlaubt.

Besonderheiten nach Berufsgruppe

Azubis

Beamte

  • Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig
  • In der Regel höchstens ein Fünftel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (§ 99 BBG)
  • Keine Beeinträchtigung des Dienstes

Teilzeitkräfte

  • Gelten dieselben Regeln wie für Vollzeitkräfte
  • Schnellere Überschreitung der Wochenarbeitszeit

Steuern und Abgaben im Nebenjob 2026

  • Minijob: Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, ab 1. Januar 2027 bei 633 €. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben und meist auch die Pauschsteuer von 2 %, dann bleibt der Verdienst für Sie steuerfrei. Vom Lohn geht nur der Rentenbeitrag von 3,6 % ab, außer Sie lassen sich davon befreien.
  • Midijob: Bei einem Verdienst von 603,01 € bis 2.000 € im Monat zahlen Sie geringere Sozialbeiträge, die mit dem Verdienst steigen.
  • Selbstständigkeit: Einkünfte sind steuerpflichtig, ggf. Umsatzsteuer relevant.
  • Ehrenamt: Für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer im gemeinnützigen Bereich sind seit 2026 bis 3.300 € im Jahr steuerfrei, für andere ehrenamtliche Tätigkeiten bis 960 € (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG).

Tipp: Einnahmen immer dokumentieren & ggf. in der Steuererklärung angeben.

Checkliste vor dem Start in den Nebenjob

  • Bleibt die gesamte Arbeitszeit im Durchschnitt bei höchstens 48 Stunden pro Woche?
  • Gibt es keinen Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber?
  • Bleibt die Leistung im Hauptjob erhalten?
  • Ist die Tätigkeit rechtlich erlaubt (z. B. keine Schwarzarbeit)?
  • Wurden Steuer- und Versicherungspflichten geklärt?
  • Wurden vertragliche Regelungen beachtet?
  • Wurde der Arbeitgeber (falls nötig) informiert?

Häufige Irrtümer beim Nebenjob

„Ich darf immer bis 450 € steuerfrei verdienen“ Falsch. Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Beim Mindestlohn von 13,90 € liegt sie 2026 bei 603 € im Monat, ab 1. Januar 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 €. Steuerfrei bleibt der Verdienst für Sie, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Sonst wird er neben dem Hauptjob nach Steuerklasse VI besteuert.

„Ein Minijob muss nicht gemeldet werden“ Falsch. Der Arbeitgeber des Minijobs meldet ihn bei der Minijob-Zentrale, und Ihr Hauptarbeitgeber kann eine Anzeige verlangen. Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird außerdem versicherungspflichtig.

„Im Urlaub darf ich unbegrenzt arbeiten“ Falsch. Urlaub dient der Erholung, eine Erwerbstätigkeit, die diesem Zweck widerspricht, ist nicht erlaubt.

FAQ zu Nebenbeschäftigungen

Muss ich meinem Arbeitgeber meine Nebenbeschäftigung melden?

In vielen Fällen ja, vor allem wenn es der Arbeitsvertrag fordert oder Auswirkungen auf die Arbeit zu erwarten sind.

Wie viel darf ich zusätzlich arbeiten?

Haupt- und Nebenjob dürfen zusammen im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Bei 40 Stunden im Hauptjob bleiben also rund 8 Stunden für einen Nebenjob als Arbeitnehmer.

Ist eine selbstständige Tätigkeit erlaubt?

Ja, sofern sie nicht konkurrenzierend ist und keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit vorliegt.

Was gilt bei mehreren Minijobs?

Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur der zuerst aufgenommene Minijob ein Minijob. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung (Minijob-Zentrale). Ohne Hauptjob werden mehrere Minijobs addiert und dürfen zusammen 603 € im Monat nicht übersteigen.

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Ja, sofern sie nicht pauschal versteuert sind (wie beim klassischen Minijob).

Fazit

Eine Nebenbeschäftigung kann finanziell und persönlich bereichernd sein, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

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