Wann benötigen Sie eine Krankmeldung?
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, ist es seine Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Diese Benachrichtigung ist als Krankmeldung bekannt. Eine Krankmeldung muss ab dem ersten Tag der Erkrankung erfolgen. Sie dient dazu, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, zur Arbeit zu erscheinen.
Eine Krankmeldung ist in der Regel formlos und kann telefonisch, per E-Mail oder durch eine andere schnelle Kommunikationsmethode erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert wird, warum der Arbeitnehmer fehlt und wie lange die Abwesenheit voraussichtlich dauern wird.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die traditionelle papierbasierte Bescheinigung ersetzt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Stattdessen übermittelt der behandelnde Arzt die Daten elektronisch an die Krankenkasse, die diese wiederum dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Daten selbst abzurufen, was den Prozess der Krankmeldung vereinfacht und beschleunigt. Diese Regelung gilt für alle gesetzlich versicherten Mitarbeiter, die für mehr als drei Tage krank sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Minijobber in Privathaushalten und privatversicherte Mitarbeiter, die weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform benötigen könnten. Die Pflichten der Beschäftigten bei Krankmeldung und ärztlicher Feststellung regelt § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
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Software für Abwesenheitsmanagement Demo vereinbaren Checkliste Teilzeit in Elternzeit (PDF)Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung
Der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung ist wichtig zu verstehen. Eine Krankmeldung ist die Information des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber über seine Krankheit. Diese muss ab dem ersten Tag der Erkrankung erfolgen. Eine Krankschreibung hingegen wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und bestätigt offiziell die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.
Eine Krankschreibung, auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt, muss vorliegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber jedoch auch schon früher eine Krankschreibung verlangen. Dies ist besonders in Berufen von Bedeutung, in denen eine schnelle Wiederherstellung der Arbeitskraft notwendig ist.
Was dürfen kranke Mitarbeiter nicht?
Kranke Mitarbeiter haben während ihrer Krankheitszeit bestimmte Pflichten und Einschränkungen. Einer der wichtigsten Aspekte ist, dass sie alles unterlassen sollten, was ihre Genesung verzögern könnte. Dies umfasst sowohl berufliche Tätigkeiten als auch bestimmte Freizeitaktivitäten.
Zum Beispiel sollten kranke Mitarbeiter:
- Keine anstrengenden körperlichen Aktivitäten unternehmen, die ihre Genesung behindern könnten.
- Keine Nebenjobs ausüben, die die Genesung beeinträchtigen könnten.
- Gesundheitsschädigende Verhaltensweisen vermeiden, wie Rauchen oder den Konsum von Alkohol.
Darüber hinaus haben kranke Mitarbeiter während ihrer Krankmeldung Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Droht die Kündigung bei zu häufiger Krankheit?
Eines der größten Bedenken vieler Arbeitnehmer ist die Gefahr einer Kündigung aufgrund häufiger Krankheit. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund häufiger oder lang andauernder Krankheit kündigt. Eine solche Kündigung muss jedoch gut begründet und rechtlich abgesichert sein.
Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig krank sein wird.
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen: Die Fehlzeiten müssen zu wesentlichen betrieblichen Störungen führen.
- Interessenabwägung: Es muss eine umfassende Interessenabwägung erfolgen, bei der auch die betrieblichen und persönlichen Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden.
Eine Kündigung aufgrund häufiger Krankheit ist immer eine Einzelfallentscheidung und bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Arbeitnehmer sollten bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
Das Thema Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit ist ein essentieller Bestandteil des Arbeitsalltags und bringt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zahlreiche Verpflichtungen und Rechte mit sich. Durch die Digitalisierung und Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird der Prozess zunehmend einfacher und effizienter gestaltet, was sowohl den Erhalt der Gesundheit der Mitarbeiter als auch den reibungslosen Betrieb im Unternehmen unterstützt.





